Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V2 Comfort passend für Mercedes-Benz C-Klasse (W204) 01/200701/2015“
Verwendungsliste:
MERCEDES-BENZ C-KLASSE (W204) 204, 204 AMG, 204K
Baujahr: ab 01/2007 bis 01/2015
Elektronische Dämpferregelung muss stillgelegt werden. Elektroniksatz zur Stillegung ist im Lieferumfang enthalten.
VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V2 Comfort bietet Ihnen die perfekte Balance zwischen sportlicher Tieferlegung und hohem Fahrkomfort. Es wurde speziell für Vielfahrer entwickelt, die den Komfort eines Serienfahrwerks mit dem präzisen Handling eines Sportfahrwerks kombinieren möchten. Die stufenlose Tieferlegung im Bereich von 10 bis 40 mm ermöglicht eine individuelle Anpassung an Ihre Wünsche.
Dank der hochwertigen Edelstahltechnologie (inox-line) ist das Gewindefahrwerk korrosionsbeständig und langlebig. Die Dämpfer sind fahrzeugspezifisch abgestimmt und können durch die 16-stufig einstellbare Zugstufendämpfung an Ihr persönliches Fahrgefühl angepasst werden. So genießen Sie mehr Fahrstabilität bei sportlicher Fahrweise oder maximierten Komfort im Alltag.
Das innovative Dämpfungssystem reduziert Karosseriebewegungen, erhöht die Spurtreue und ermöglicht eine optimale Abstimmung bei Verwendung größerer Felgen. Durch das präzise Trapezgewinde bleibt das Einstellen der Tieferlegung dauerhaft reibungslosauch nach vielen Jahren. Mit dem KW V2 Comfort erleben Sie sportlichen Fahrkomfort auf höchstem Niveau, passend für Mercedes-Benz C-Klasse (W204).
- Stufenlose Tieferlegung von 1040 mm für individuelle Fahrhöhe
- Edelstahl-Technologie (inox-line) für maximale Langlebigkeit
- 16-fach einstellbare Zugstufendämpfung für optimalen Komfort
- Präzise Fahrwerksabstimmung passend für Ihr Fahrzeug
- Inklusive Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
Lieferumfang:
- Set VA Gewindefederbeine
- HA Federn mit Höhenverstellung
- Dämpfer
- Stilllegungssatz für elektrische Dämpferregelung
- Teilegutachten (§19.3)




