Beschreibung
Produktinformationen „ST Sportfahrwerk passend für Audi A3 (8V) 8V1, 8VK 20122020“
Verwendungsliste:
AUDI A3 (8V) 8V1, 8VK
Baujahr: ab 04/2012 bis 10/2020
Hinweis:
– Bei Fahrzeugen mit werkseitiger Tieferlegung reduziert sich die angegebene Tieferlegungsrate um das Maß der werkseitigen Tieferlegung.
– Fahrwerke nicht für Fahrzeuge mit elektronischer Dämpferverstellung. Bitte verwenden Sie unseren Federnsatz.
– Nicht für Allradfahrzeuge (4WD, 4×4, 4Matic, 4Motion usw.).
– Nur für Fahrzeuge mit einem Klemmdurchmesser an der VA von 55 mm.
– Nur für Fahrzeuge mit Verbundlenker-Hinterachse (Starrachse).
Beschreibung:
Das ST Sportfahrwerk passend für Audi A3 (8V) 8V1, 8VK ab Baujahr 04/2012 bis 10/2020 bietet Ihnen eine ausgewogene Kombination aus sportlicher Performance, Tieferlegung und präzisem Handling. Mit einer Tieferlegung von 40 mm an Vorder- und Hinterachse sorgt dieses Fahrwerk für eine sportlichere Optik und ein direkteres Fahrgefühl.
Durch die modernste Zweirohrdämpfertechnologie mit optimiertem Rebound verbessert das Fahrwerk das Kurvenverhalten und reduziert die Karosserieneigung deutlich. Die perfekt abgestimmten Federraten und die gehärteten, verchromten Kolbenstangen gewährleisten eine lange Lebensdauer und zuverlässige Performanceauch bei anspruchsvoller Fahrweise. Das Ergebnis ist ein agileres Handling, präziseres Lenkverhalten und gesteigerter Fahrspaß auf jeder Strecke.
Das im Lieferumfang enthaltene Teilegutachten (§19.3) sorgt für eine einfache Abnahme und rechtssicheren Einbau. Dieses hochwertige Fahrwerk ist die ideale Wahl für alle, die Sportlichkeit und Komfort im Alltag kombinieren möchten.
- Sportliche Tieferlegung um 40 mm an Vorder- und Hinterachse
- Optimierte Fahrdynamik und präziseres Handling durch abgestimmte Dämpfercharakteristik
- Zweirohrdämpfertechnologie mit angepasstem Rebound für maximale Performance
- Lange Lebensdauer dank hochwertiger Komponenten in Erstausrüsterqualität
- Inklusive Teilegutachten (§19.3) für einfache Eintragung
Lieferumfang:
- ST Sportfahrwerk Set (VA + HA)
- Teilegutachten (§19.3)




